Rechtsprechung
   LG Offenburg, 24.10.2017 - 4 O 272/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,55844
LG Offenburg, 24.10.2017 - 4 O 272/17 (https://dejure.org/2017,55844)
LG Offenburg, Entscheidung vom 24.10.2017 - 4 O 272/17 (https://dejure.org/2017,55844)
LG Offenburg, Entscheidung vom 24. Oktober 2017 - 4 O 272/17 (https://dejure.org/2017,55844)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,55844) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 5 Abs 1 S 1 GG, § 823 Abs 1 BGB, § 1004 Abs 1 S 2 BGB
    Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Bezeichnung eines Vertreters einer politischen Partei als "übelster Rassist" und "Betreiber derbster Nazi Propaganda" auf einem Facebook Konto

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Karlsruhe, 14.12.2016 - 6 U 2/15

    Google muss verletzenden Link nicht löschen

    Auszug aus LG Offenburg, 24.10.2017 - 4 O 272/17
    Im politischen Diskurs, um den es hier geht, wird der Begriff "Rassist" bzw. "Rassismus" inzwischen auch zur Beschreibung einer Haltung gebraucht, die bewusst und offensiv diskriminiert, nicht nur anhand der Hautfarbe oder Herkunft, sondern auch anhand der Religion oder Gesinnung (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 14.12.2016, Az. 6 U 2/15, MMR 2017, 487).

    Die Bezeichnung einer Person, hier des Antragstellers, als "Rassist" ist schwerpunktmäßig eine Meinungsäußerung (vgl. OLG Karlsruhe, MMR 2017, 487).

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus LG Offenburg, 24.10.2017 - 4 O 272/17
    Sie liegt bei einer die Öffentlichkeit wesentlichen berührende Frage nur ausnahmsweise vor und ist eher auf die Privatfehde beschränkt (BVerfGE 93, 266).
  • BVerfG, 17.09.2012 - 1 BvR 2979/10

    Die Bezeichnung anderer als "rechtsradikal" ist ein Werturteil und fällt unter

    Auszug aus LG Offenburg, 24.10.2017 - 4 O 272/17
    Wer sich in die öffentliche Diskussion eingeschaltet hat, muss eine scharfe Reaktion grundsätzlich auch dann hinnehmen, wenn sie sein Ansehen mindert (BVerfG, NJW 2012, 3712).
  • BVerfG, 13.05.1980 - 1 BvR 103/77

    Kunstkritik

    Auszug aus LG Offenburg, 24.10.2017 - 4 O 272/17
    Beiträge zur Auseinandersetzung in einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage genießen stärkeren Schutz als Äußerungen, die lediglich der Verfolgung privater Interessen dienen (BVerfGE 54, 129).
  • BVerfG, 11.05.1976 - 1 BvR 163/72

    Herabsetzende Werturteile

    Auszug aus LG Offenburg, 24.10.2017 - 4 O 272/17
    Die Meinungsfreiheit dient nicht nur der Ermittlung der Wahrheit, sondern schützt auch Äußerungen, für die der Äußernde keine nachprüfbaren Gründe angeben kann (BVerfG, NJW 1976, 1680).
  • BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79

    Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'

    Auszug aus LG Offenburg, 24.10.2017 - 4 O 272/17
    Auch scharfe und übersteigerte Äußerungen fallen, namentlich im öffentlichen Meinungskampf, in den Schutz des Art. 5 Absatz 1 S. 1 GG (BVerfGE 61, 1).
  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88

    Bayer-Aktionäre

    Auszug aus LG Offenburg, 24.10.2017 - 4 O 272/17
    Meinungen sind dagegen durch das Element der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens geprägt (BVerfGE 85, 1).
  • BGH, 30.10.2012 - VI ZR 4/12

    Meldung im "Online-Archiv" über Ermittlungsverfahren wegen falscher

    Auszug aus LG Offenburg, 24.10.2017 - 4 O 272/17
    (1) Ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht ist nur dann rechtswidrig, wenn das Schutzinteresse des Betroffenen, hier des Antragstellers, die schutzwürdigen Belange der anderen Seite, hier des Antragsgegners, überwiegt (BGH, GRUR 2013, 94).
  • BVerfG, 08.05.2007 - 1 BvR 193/05

    Schmähkritik und Zitate

    Auszug aus LG Offenburg, 24.10.2017 - 4 O 272/17
    (2) Bei den Äußerungen handelt es sich nicht um eine Schmähkritik mit der Folge, dass die Meinungsfreiheit regelmäßig hinter dem Ehrschutz zurückzutreten hat (BVerfG, NJW 2008, 358).
  • OLG Stuttgart, 23.09.2015 - 4 U 101/15

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Bezeichnung eines "Bloggers" als "bekannter

    Auszug aus LG Offenburg, 24.10.2017 - 4 O 272/17
    Sofern keine Selbstwiderlegung der Dringlichkeit durch zu langes Zuwarten bis zur Beschreitung des Rechtsweges vorliegt, wird ein Verfügungsgrund ohne weiteres zu bejahen sein (OLG Stuttgart, NJW-RR 2016, 932).
  • BVerfG, 07.12.2011 - 1 BvR 2678/10

    Zurückweisung zivilrechtlicher Unterlassungsansprüche bzgl Äußerungen verletzt

  • BVerfG, 13.02.1996 - 1 BvR 262/91

    Flugblatt gegen "Humanes Sterben", Meinungsfreiheit, Deutung von Äußerungen

  • BVerfG, 19.12.1991 - 1 BvR 327/91

    Unzutreffende Einstufung einer Äußerung als Tatsachenbehauptung,

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht